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   VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22.MZ   

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VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22.MZ (https://dejure.org/2022,37902)
VG Mainz, Entscheidung vom 20.12.2022 - 4 L 681/22.MZ (https://dejure.org/2022,37902)
VG Mainz, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 4 L 681/22.MZ (https://dejure.org/2022,37902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag abgelehnt: Uni durfte schimpfenden Professor ausschließen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb - VG Mainz lehnt Eilantrag ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 2 B 11504/20

    Dienstgeschäftsführungsverbot eines Lehrers des Koblenz-Kollegs bleibt bestehen

    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Hinzu kommt, dass dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als gesetzlich vorgesehene Eilmaßnahme ein unmittelbares Vollziehungsinteresse immanent ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 2 B 11504/20 -, juris Rn. 7).

    Der Begriff der zwingenden dienstlichen Gründe ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, bei welchem dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zusteht und der deshalb der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 2 B 11504/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 2 B 11504/20 -, juris Rn. 17, OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris Rn. 13).

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 2 B 11504/20.OVG -, juris Rn. 17; OVG SH, Beschluss vom 5. August 2016 - 2 MB 23/16 -, juris Rn. 14).

  • VG Bayreuth, 06.07.2022 - B 5 S 22.457

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Geschäftsleitender Beamter, Psychische

    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 6. Juli 2022 - B 5 S 22.457 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Für die Begründung der sofortigen Vollziehung sind deshalb grundsätzlich keine weiteren Gründe erforderlich als für die Anordnung des Verbots (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 6. Juli 2022 - B 5 S 22.457 -, juris Rn. 20; VG München, Beschluss vom 20. Juni 2016 - M 5 S 16.1250 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei

    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 2 B 11504/20.OVG -, juris Rn. 17; OVG SH, Beschluss vom 5. August 2016 - 2 MB 23/16 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 2 B 11504/20 -, juris Rn. 17, OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris Rn. 13).
  • VG München, 20.06.2016 - M 5 S 16.1250

    Polizeibeamten wird Führung der Dienstgeschäfte nach Auftritt im Fernsehen

    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Für die Begründung der sofortigen Vollziehung sind deshalb grundsätzlich keine weiteren Gründe erforderlich als für die Anordnung des Verbots (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 6. Juli 2022 - B 5 S 22.457 -, juris Rn. 20; VG München, Beschluss vom 20. Juni 2016 - M 5 S 16.1250 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Insofern kommt es nämlich bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637

    Verbots des Führens der Dienstgeschäfte bei Zweifel an Dienstfähigkeit

    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Insofern kommt es nämlich bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, juris Rn. 39).
  • VG München, 19.02.2019 - M 5 S 19.115

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (hier: Realschuldirektor) wegen Verstoß

    Auszug aus VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22
    Zwingende dienstliche Gründe können bereits bei Vorliegen des bloßen Verdachtes einer Straftat oder einer Dienstpflichtverletzung bestehen oder auch auf einem durch wesentliche Unstimmigkeiten gestörten Vertrauensverhältnis beruhen, wenn dadurch eine ernsthafte Beeinträchtigung des Dienstbetriebes zu befürchten ist (vgl. VG München, Beschluss vom 19. Februar 2019 - M 5 S 19.115 -, juris Rn. 34).
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